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Leben in Kinderdorffamilien
stationäre Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche
Was ist eine Kinderdorffamilie im Albert-Schweitzer Kinderdorf ?
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Im Albert Schweitzer Kinderdorf leben Kinder und Jugendliche, die aus schwerwiegenden Gründen für kürzer oder länger nicht bei ihren Eltern leben können.
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Die Unterbringung im Kinderdorf erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Eltern der Kinder
Im Kinderdorf leben die Kinder ein einer Kinderdorffamilie: Ein Mitarbeiterpaar nimmt in seinem Haushalt bis zu 6 Kinderdorfkinder auf. Hinzukommen gegebenenfalls die eigenen Kinder.
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Die Betreuung der Kinderdorfkinder erfolgt in dieser Lebensgemeinschaft. Die Kinderdorffamilie wird im Alltag durch weiteres Personal unterstützt. Die Kinderdorfeltern werden regelmäßig beraten und sind in Dienstbesprechungen eingebunden.
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Die Eltern der Kinderdorfkinder und das Jugendamt sind in eine laufende Zusammenarbeit eingebunden. Es werden gemeinsam Besuchsregelungen entwickelt. Zielsetzung und Verlauf der Unterbringung werden gemeinsam reflektiert und fortgeschrieben. Bei Bedarf erhalten die Kinderdorfkinder gezielte Förderungen und psychotherapeutische Hilfen.
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Bei zugespitzten Schulproblemen können individuelle Fördermaßnahmen arrangiert werden. Auch Einzelbeschulungen sind zeitweise möglich. Ein Kinderdorfelternteil ist sozialpädagogischen Fachkraft und hauptamtlich angestellt, der andere ist außerhalb berufstätig und ehrenamtlich beteiligt.
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Für wen ist eine Kinderdorffamilie gedacht? |
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Die Kinderdorffamilien betreuen Kinder, für die stationäre Erziehungshilfen nach den §§ 34, 35, 35a und 41 KJHG oder im Einzelfall auch nach §§ 39/40 BSHG erforderlich sind. |
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Das gilt auch für Kinder mit auffälliger Schulbesuchsproblematik, für Kinder nach Psychiatrieaufenthalt und für Kinder mit Traumatischen Ereignissen in der Lebensgeschichte. |
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Geschwisterkinder können gemeinsam in einer Kinderdorffamilie aufgenommen werden. |
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Kinderdorffamilien eignen sich für Kinder, die im Rahmen konstanter, verlässlicher und belastbarer Beziehungen lebensgemeinschaftlich betreut werden sollen und für die gleichzeitig der professionelle Rahmen einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich ist. |
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Kinderdorffamilien betreuen Kinder mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Das kann die „Rückkehr zu den Eltern“ genauso sein wie eine noch unklare Zielsetzung oder auch eine eher längerfristig angelegte Betreuung. Falls sich die Rückkehr eines Kindes zu seinen Eltern als nicht durchführbar erweist, kann das Kind in der Kinderdorffamilie auch „groß werden“. |
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Kontakt:
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Albert-Schweitzer-Kinderdorf Alt Garge
Am Pfahlberg 1, 21354 Bleckede
Telefon: 0 58 54 / 88 - 0, Fax: 0 58 54 / 88 24
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